Frist der Kasse
3 Wochen, bei Gutachten 5 Wochen. Keine Antwort bedeutet: Der Antrag gilt als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Orientierung
Psychotherapie ist eine gesetzliche Pflichtleistung – doch Kassenplätze sind knapp. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie du einen Psychotherapieplatz findest und wann die Krankenkasse eine Privatpraxis bezahlen muss.
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wähle 112 oder wende dich an eine psychiatrische Notaufnahme. Weitere sofort erreichbare Angebote findest du auf unserer Hilfeseite.
Kostenloser Download
Alles zum Ausdrucken: der 3-Schritte-Plan, ein vorbereitetes Suchprotokoll zur Dokumentation deiner Therapieplatzsuche und ein fertiges Musterschreiben an die Krankenkasse.
Dein Recht auf Psychotherapie
Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten Psychotherapie zu finanzieren. Weil es zu wenige Kassensitze gibt, sind Wartezeiten von 6 bis 18 Monaten Alltag. Kannst du nachweisen, dass du keine zeitnahe Kassenstelle gefunden hast, greift das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V – und die Kasse übernimmt die Kosten einer Privatpraxis.
Buche eine psychotherapeutische Sprechstunde – telefonisch oder online über die 116 117. Lass dir das Formular PTV 11 mit dem Vermerk „zeitnah erforderlich“ ausstellen. Hausärztin, Hausarzt oder Psychiater:in können zusätzlich einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen.
Führe ein Suchprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Praxisname und Ergebnis – empfohlen sind 5 bis 10 Versuche. Rufe die Terminservicestelle 116 117 an und lass dir eine fehlende Vermittlung schriftlich bestätigen. Telefonische Anfragen wiegen schwerer als E-Mails.
Informiere deine Krankenkasse schriftlich, schildere die Suche und setze eine Frist von 2 bis 3 Wochen. Beilagen: PTV 11, ärztliche Bescheinigung, Suchprotokoll und TSS-Bestätigung. Verschicke den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung.
Wichtige Punkte
3 Wochen, bei Gutachten 5 Wochen. Keine Antwort bedeutet: Der Antrag gilt als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Die Therapeutin oder der Therapeut muss approbiert sein – Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch, analytisch oder systemisch. Ein Kassensitz ist nicht nötig.
Erstattet wird der tatsächlich entstandene Betrag, nicht nur der Kassensatz.
Unbedingt Widerspruch einlegen. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren doch bewilligt.
Rechtliche Grundlage
§ 13 Abs. 3 SGB V: Kostenübernahme, wenn eine notwendige Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird – die Kasse zahlt die Kosten einer Privatpraxis. § 13 Abs. 3a SGB V: Entscheidet die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen (5 Wochen bei Gutachten), gilt der Antrag als genehmigt.
Wichtig: Eine Erstattung ist nicht automatisch garantiert. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Einzelfall und Krankenkasse. Warte die schriftliche Entscheidung ab.
Name und Ort der Praxis · Datum und Uhrzeit der Anfrage · Kontaktart · Rückmeldung oder Absage · genannte Wartezeit · Kontakt zur Terminservicestelle 116 117 und deren Ergebnis. Zum Schluss Ort, Datum und Unterschrift – so wird das Protokoll zum belastbaren Nachweis.
Überbrückung
Das Kostenerstattungsverfahren gilt nicht für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie, da sie nicht approbiert sind. Trotzdem können sie eine wertvolle Überbrückung sein: niedrigschwellig, oft kurzfristig verfügbar und günstiger als Privatpraxen. Viele Arbeitgeber bieten zudem eine betriebliche Krankenzusatzversicherung an – häufig ohne Gesundheitsfragen. Frag in deiner Personalabteilung nach.
Häufige Fragen
Auf einen Kassensitz-Platz warten Menschen in Deutschland häufig 6 bis 18 Monate. Private Praxen haben oft kurzfristig Termine – die Kosten dafür kann die Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V übernehmen.
Kann die gesetzliche Krankenkasse eine notwendige Psychotherapie nicht rechtzeitig als Sachleistung bereitstellen, kann sie verpflichtet sein, die Kosten einer Behandlung in einer approbierten Privatpraxis zu erstatten. Voraussetzung ist eine dokumentierte, erfolglose Suche nach einem Kassenplatz.
Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen. Entscheidet sie nicht fristgerecht, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
Nein. Das Kostenerstattungsverfahren gilt nur für approbierte Psychotherapeut:innen mit Fachkunde in einem Richtlinienverfahren. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie können als niedrigschwellige Überbrückung dennoch sinnvoll sein, etwa über eine private Zusatzversicherung.
Lege Widerspruch ein. Viele zunächst abgelehnte Anträge werden im Widerspruchsverfahren bewilligt. Füge das Suchprotokoll, das Formular PTV 11 und die ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung erneut bei.
Du weißt nicht, wo du anfangen sollst? Die Beratungssprechstunde der Initiative Mental.Stark.Leben. hilft dir, den nächsten sinnvollen Schritt zu finden. Sie ersetzt keine Psychotherapie und keine Rechtsberatung.
Gemeinsam möglich
Menschen, Unternehmen und Organisationen tragen unsere Arbeit – und sorgen dafür, dass Wartezeiten kürzer werden.
Über 400 Fördermitglieder tragen den Verein mit ihren Beiträgen – ein wertvoller Beitrag, der unsere Arbeit jeden Monat aufs Neue möglich macht.
Darüber hinaus engagieren sich weitere Organisationen und Partner dafür, mentale Gesundheit noch mehr in unsere Gesellschaft zu bringen. DANKE!

Markus BachhoferPlansecur Finanzdienstleistungen„Finanzielle Gesundheit“ ist ein wesentlicher Teil der mentalen Gesundheit – Geldsorgen belasten die Seele ebenso wie ein Job oder eine Krise. Als Finanzplaner unterstützen wir NEFESCH genau deshalb: damit Menschen wieder Luft zum Atmen bekommen – in allen Lebenslagen.

Kevin Strewginskiklar!sprachigTransformation ExecutiveKrise ist mein Metier – und weil ich weiß, wie viel Krise mit mentaler Gesundheit zu tun hat, ist es mir als Krisenlotse ein Herzenzanliegen, den Verein in seiner Mission zu unterstützen.

Ansgar Elfgencarl mertens wittwePartnerDer soziale Gründergeist bei NEFESCH überzeugt mich – als Unternehmer unterstütze ich diese Initiative gerne. Und weil gute Gespräche oft bei einem Kaffee entstehen, geht der Kaffee gerne auf uns.

Björn SchäferICF Rhein-MainKooperationspartnerWir unterstützen NEFESCH, weil mentale Gesundheit auch die spirituelle Gesundheit umfasst – und daraus für uns als Kirche echte Verantwortung entsteht.

Sebastian RangsWohnklasse ImmobilienGründer & GeschäftsführerWohnen und mentale Gesundheit hängen eng zusammen. Orte, an denen Menschen aufblühen, sind unser Auftrag – genauso wie bei NEFESCH. Deswegen unterstützen wir den Verein gerne.

Eva StiekemaLingua VisionPartner für ÜbersetzungVertrauen beginnt mit der richtigen Sprache – und wie im Bereich mentale Gesundheit bei NEFESCH mit Menschen gesprochen wird, finde ich außergewöhnlich gut.
Plansecur StiftungStiftungspartnerin
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