Soforthilfefonds „Consultivo Sospeso“

Antrag zur Soforthilfe.

NEFESCH 52°13° e.V. übernimmt die Finanzierung dringend benötigter Coaching-, Therapie-, Seelsorge- oder Beratungssitzungen für Menschen, die diese Unterstützung aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit oder einer seelischen bzw. geistigen Notlage nicht selbst finanzieren können.

Wer ist berechtigt?

Einzelpersonen mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit (§ 53 Nr. 2 AO) oder seelischer bzw. geistiger Notlage (§ 53 Nr. 1 AO). Beide Voraussetzungen sind eigenständige Alternativen – eine von beiden genügt.

Was wird finanziert?

Bis zu 3 Coaching-, Therapie- oder Seelsorgesitzungen, alternativ bis zu 200 € pro Person und Jahr. Eigenanteil: 10 € pro Gespräch. Die Abrechnung läuft direkt zwischen NEFESCH und der beratenden Person.

Wichtig zu wissen

Die Kostenübernahme ist ausschließlich für zertifizierte Ansprechpersonen im C-STAB-Netzwerk möglich. Eine Finanzierung außerhalb des Netzwerkes ist über diesen Fonds nicht vorgesehen.

01

01 · Antrag ausfüllen

Antragsgrundlage wählen, Angaben machen – danach sind nur die für dich relevanten Felder zu füllen.

02

02 · Berater:in wählen

Eine zertifizierte Ansprechperson im C-STAB-Netzwerk (www.c-stab.net) aussuchen und ansprechen.

03

03 · Absenden

Online absenden – eine Unterschrift ist nicht nötig. Alternativ per E-Mail an SOFORTHILFE@nefesch.org.

04

04 · Bestätigung erhalten

In der Regel innerhalb weniger Tage. Danach Sitzungen wahrnehmen und Rechnung einreichen.

Antrag online stellen

Alle Angaben behandeln wir vertraulich. Nachweise reichst du erst auf Anforderung nach.

01

Antragsgrundlage

Beide Voraussetzungen sind eigenständige Wege – eine von beiden genügt.

02

Persönliche Angabe

03

Seelische bzw. geistige Hilfsbedürftigkeit

gemäß § 53 Nr. 1 AO – unabhängig von Einkommen und Vermögen

Hiermit erkläre ich, dass bei mir eine unmittelbare seelische oder geistige Notlage vorliegt, aufgrund derer ich auf die beantragte Unterstützung angewiesen bin.

Ein Attest ist keine Voraussetzung – die Schilderung genügt. Unabhängig von der Soforthilfe kannst du dich an deine Hausarztpraxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder eine psychotherapeutische Sprechstunde wenden. In akuten Notfällen wähle bitte immer die 112.

04

Kontaktdaten

05

Kontoverbindung der beratenden Person

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen NEFESCH und der beratenden Person.

06

Kontakt zum C-STAB-Netzwerk

Wir können die Kostenübernahme ausschließlich für zertifizierte Ansprechpersonen im C-STAB-Netzwerk gewährleisten.

Hast du bereits Kontakt zu einer Berater:in des C-STAB-Netzwerkes aufgenommen?

Zertifizierte Ansprechpersonen findest du unter www.c-stab.net.

07

Kosten

Bis zu 3 Sitzungen, alternativ bis zu 200 € pro Person und Jahr. Eigenanteil: 10 € pro Gespräch.

08

Einverständnisse

Mit dem Absenden bestätigst du, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind, und trittst den gewährten Soforthilfebetrag an die beratende Person ab. NEFESCH kann Unterlagen zur Hilfsbedürftigkeit zur Sichtung anfordern. Eine handschriftliche Unterschrift ist online nicht nötig.

In akuten Notfällen wähle bitte immer die 112. TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 · Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117.

Gemeinsam möglich

Unsere Unterstützer:innen

Menschen, Unternehmen und Organisationen tragen unsere Arbeit – und sorgen dafür, dass Wartezeiten kürzer werden.

400+

Über 400 Fördermitglieder tragen den Verein mit ihren Beiträgen – ein wertvoller Beitrag, der unsere Arbeit jeden Monat aufs Neue möglich macht.

Darüber hinaus engagieren sich weitere Organisationen und Partner dafür, mentale Gesundheit noch mehr in unsere Gesellschaft zu bringen. DANKE!